Hilfe zur Deklaration

Beitragspflichtige Arbeitnehmer:
Gemäss Art. 3.3 GAV sind alle Arbeitnehmer beitragspflichtig die dem persönlichen Geltungsbereich unterstehen.

Der zu zahlende Beitrag wird folgendermassen errechnet:

Alle beitragspflichtigen Arbeitnehmer aufführen.
Total Monate multiplizieren mit Totalbeitrag
= zu bezahlender Gesamtbetrag

Wichtig: die Mitgliedsfirmen bezahlen keine Vollzugskosten- und Bildungsbeiträge!

Nicht beitragspflichtig sind gemäss Art. 3.4.1 GAV 

  • Betriebsinhaber und ihre Familienangehörige gem. Art. 4 Abs. 1 Arbeitsgesetz (ArG).
  • Arbeitnehmer, die überwiegend administrative Arbeiten ausführen.
  • Kader; als Kader gelten Arbeitnehmer mit höherer leitender Tätigkeit, welche im Betrieb als Ganzes die Befugnis haben, in wesentlichen Angelegenheiten zu entscheiden.

Alleinmeister:
Wenn Sie keine beitragspflichtigen Arbeitnehmer gem. Art. 3.3 GAV beschäftigen, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Vermerk auf dem Deklarationsformular „Alleinmeister“ ankreuzen.
  2. Rücksendung des unterzeichneten Formulars. Das Formular muss zwingend an uns retourniert werden, auch wenn Sie keine Mitarbeiter beschäftigen.