Erläuterungen zum Vollzugskosten- und Bildungsbeitrag im Carrosseriegewerbe

Alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer entrichten folgende Beiträge:

a) Beiträge Arbeitnehmer:

  • Vollzugskostenbeitrag von Fr. 10.-- / Monat und
  • Bildungsbeitrag von Fr. 20.-- / Monat
  • TOTAL Fr. 30.-- / Monat

Der Abzug erfolgt monatlich direkt vom Lohn des Arbeitnehmers und ist auf der Lohnabrechnung sichtbar aufzuführen.

b) Beiträge der Arbeitgeber:

  • Vollzugskostenbeiträge pro Arbeitnehmer von Fr. 7.-- / Monat und
  • Bildungsbeitrag pro Arbeitnehmer von Fr 14.-- / Monat
  • TOTAL Fr. 21.-- im Monat

Die Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlen einen Vollzugskosten- und Bildungsbeitrag aus folgenden Zwecken:

  • Deckung der PLK-Verwaltungskosten
  • Vollzug des GAV bzw. Deckung der damit verbundenen Kosten
  • Beiträge im Bereich der Weiterbildung
  • Massnahmen in der Arbeitssicherheit und im Gesundheitsschutz
  • Druck und Versand des GAV und deren Anhänge
  • Kosten im Zusammenhang mit der GAV/AVE-Information
  • Deckung der Kosten im Rahmen der Grundausbildung
  • Rückerstattung an die organisierten Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Für carrosserie suisse-Mitglieder ist der Vollzugskosten- und der Bildungsbeitrag im Mitgliederbeitrag inbegriffen. Aus technischen Vollzugsgründen werden die Vollzugskosten- und Bildungsbeiträge allen Arbeitnehmern vom Lohn abgezogen. Die organisierten Arbeitnehmer erhalten diesen Vollzugskosten- und Bildungsbeitrag nach Vorweisen eines entsprechenden Belegs von ihrer Gewerkschaft zurückerstattet.

Bitte beachten Sie Art. 13 und 18, sowie Anhang 2 des Gesamtarbeitsvertrages (GAV)