Finanzierung

Die Paritätische Landeskommission (PLK) finanziert sich gestützt auf Art. 13 und Art. 18 GAV und Anhang 2 GAV  "Reglement über die Finanzierung von besonderen Aufgaben" wie folgt:

a) Vollzugskosten- und Bildungsbeiträge
b) Anschlussvertragsgebühren
c) Zinserträge
d) weitere Einnahmen

Die Paritätische Landeskommission (PLK) führt die PLK-Rechnung nach dem Bruttoprinzip. Die revidierte Jahresrechnung wird dem SECO zur Einsicht zugestellt.

Weitere Informationen können in Art. 13 und 18 GAV, sowie Anhang 1 + 2 GAV entnommen werden.