Aufgaben
Die Paritätische Landeskommission (PLK) ist das oberste Organ der GAV-Vertragsparteien. Gestützt auf die einschlägigen Bestimmungen des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) sind der Paritätischen Landeskommission (PLK) folgende Aufgaben übertragen:
- Zusammenarbeit der GAV-Vertragsparteien
- Durchführung und Vollzug des Gesamtarbeitsvertrages (Kontrollen und Ahndung bei Verstössen)
- Gesamtarbeitsvertrags- und Lohnverhandlungen
- Förderung der Grund- und Weiterbildung
- Organisation und Erlass administrativer Weisungen
- Organisation und Einzug der im GAV bestimmten Beiträge
Die detaillierten Bestimmungen sind in Art. 7 GAV (Paritätische Landeskommission) und Art. 9 GAV (Kontrollen, Kontrollkosten, Nachforderungen, Konventionalstrafen) ersichtlich.
Der Bundesrat hat einzelne dieser Bestimmungen der Allgemeinverbindlichkeit (AVE) unterstellt. Beachten Sie Anhang 7 zum GAV.