Lohnvereinbarungen

Hinweis zu den Lohnvereinbarungen:

  • Die Lohnanpassungen 2022 haben für AVE-Betriebe ab 01.04.2024 Gültigkeit.
  • Die Lohnanpassungen 2023 gelten nur für Mitgliedfirmen.
  • Die Lohnanpassungen 2024 treten ab 01.09.2024 für AVE-Betriebe in Kraft. Diese ersetzen somit die Lohnanpassungen 2022.
  • Die Lohnanpassungen 2024 treten ab 01.01.2024 für Mitgliedfirmen in Kraft. Diese ersetzen somit die Lohnanpassungen 2023.