Erläuterungen zum Vollzugskosten- und Bildungsbeitrag im Carrosseriegewerbe
Alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer entrichten folgende Beiträge:
a) Beiträge Arbeitnehmer:
- Vollzugskostenbeitrag von Fr. 10.-- / Monat und
- Bildungsbeitrag von Fr. 20.-- / Monat
- TOTAL Fr. 30.-- / Monat
Der Abzug erfolgt monatlich direkt vom Lohn des Arbeitnehmers und ist auf der Lohnabrechnung sichtbar aufzuführen.
b) Beiträge der Arbeitgeber:
- Vollzugskostenbeiträge pro Arbeitnehmer von Fr. 7.-- / Monat und
- Bildungsbeitrag pro Arbeitnehmer von Fr 14.-- / Monat
- TOTAL Fr. 21.-- im Monat
Die Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlen einen Vollzugskosten- und Bildungsbeitrag aus folgenden Zwecken:
- Deckung der PLK-Verwaltungskosten
- Vollzug des GAV bzw. Deckung der damit verbundenen Kosten
- Beiträge im Bereich der Weiterbildung
- Massnahmen in der Arbeitssicherheit und im Gesundheitsschutz
- Druck und Versand des GAV und deren Anhänge
- Kosten im Zusammenhang mit der GAV/AVE-Information
- Deckung der Kosten im Rahmen der Grundausbildung
- Rückerstattung an die organisierten Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Für carrosserie suisse-Mitglieder ist der Vollzugskosten- und der Bildungsbeitrag im Mitgliederbeitrag inbegriffen. Aus technischen Vollzugsgründen werden die Vollzugskosten- und Bildungsbeiträge allen Arbeitnehmern vom Lohn abgezogen. Die organisierten Arbeitnehmer erhalten diesen Vollzugskosten- und Bildungsbeitrag nach Vorweisen eines entsprechenden Belegs von ihrer Gewerkschaft zurückerstattet.
Bitte beachten Sie Art. 13 und 18, sowie Anhang 2 des Gesamtarbeitsvertrages (GAV)