Lohnvereinbarungen

Hinweis zu den Lohnvereinbarungen:

  • Die Lohnanpassungen 2022 haben für AVE-Betriebe ab 01.04.2024 Gültigkeit.
  • Die Lohnanpassungen 2023 gelten nur für Mitgliedfirmen.
  • Die Lohnanpassungen 2024 werden ab deren AVE-Datum (voraussichtlich Sommer 2024) für AVE-Betriebe in Kraft treten. Diese werden somit die Lohnanpassungen 2022 ersetzen.
  • Die Lohnanpassungen 2024 treten ab 01.01.2024 für Mitgliedfirmen in Kraft. Diese ersetzen somit die Lohnanpassungen 2023.