Gemäss Art. 3.3 GAV sind alle Arbeitnehmer beitragspflichtig die dem persönlichen Geltungsbereich unterstehen.
Der zu zahlende Beitrag wird folgendermassen errechnet:
Alle beitragspflichtigen Arbeitnehmer aufführen.
Total Monate multiplizieren mit Totalbeitrag
= zu bezahlender Gesamtbetrag
Wichtig: die Mitgliedsfirmen bezahlen keine Vollzugskosten- und Bildungsbeiträge!
Nicht beitragspflichtig sind gemäss Art. 3.4.1 GAV
- der Betriebsinhaber/die Betriebsinhaberin und seine/ihre Familienangehörige gem. Art. 4.1 Arbeitsgesetz (ArG). Arbeitnehmende mit einem Beschäftigungsgrad unter 40%, leitende Angestellte wie Meister, Techniker, Ingenieure und Verkäufer.
Wenn Sie keine beitragspflichtigen Arbeitnehmer gem. Art. 3.3 GAV beschäftigen, gehen Sie wie folgt vor:
- Vermerk auf dem Deklarationsformular „Alleinmeister“ ankreuzen.
- Rücksendung des unterzeichneten Formulars. Das Formular muss zwingend an uns retourniert werden, auch wenn Sie keine Mitarbeiter beschäftigen.