Gemäss Art. 3.3 GAV sind alle Arbeitnehmer beitragspflichtig die dem persönlichen Geltungsbereich unterstehen.
Der zu zahlende Beitrag wird folgendermassen errechnet:
Alle beitragspflichtigen Arbeitnehmer aufführen.
Total Monate multiplizieren mit Totalbeitrag
= zu bezahlender Gesamtbetrag
Wichtig: die Mitgliedsfirmen bezahlen keine Vollzugskosten- und Bildungsbeiträge!
Nicht beitragspflichtig sind gemäss Art. 3.4.1 GAV
- Betriebsinhaber und ihre Familienangehörige gem. Art. 4 Abs. 1 Arbeitsgesetz (ArG).
- Arbeitnehmer, die überwiegend administrative Arbeiten ausführen.
- Kader; als Kader gelten Arbeitnehmer mit höherer leitender Tätigkeit, welche im Betrieb als Ganzes die Befugnis haben, in wesentlichen Angelegenheiten zu entscheiden.
Wenn Sie keine beitragspflichtigen Arbeitnehmer gem. Art. 3.3 GAV beschäftigen, gehen Sie wie folgt vor:
- Vermerk auf dem Deklarationsformular „Alleinmeister“ ankreuzen.
- Rücksendung des unterzeichneten Formulars. Das Formular muss zwingend an uns retourniert werden, auch wenn Sie keine Mitarbeiter beschäftigen.