Quittungsbelege

Der Arbeitgeber ist verpflichtet dem Arbeitnehmer Ende Jahr oder bei Austritt während des Jahres eine Quittung bzw. Bestätigung über die vom Arbeitnehmer geleisteten Beiträge (Vollzugkosten- und Bildungsbeitrag) auszuhändigen.

Arbeitnehmende, die bei einer Gewerkschaft Mitglied sind, können die abgezogenen Vollzugskosten- und Bildungsbeiträge bei ihrer Gewerkschaft zurückfordern. Den Arbeitgebern werden mit dem Deklarationsversand Quittungsformulare von der Inkassostelle der Paritätischen Landeskommission (PLK) zugestellt.

Weitere Formulare können hier ausgedruckt werden.