a) Beiträge Arbeitnehmer:
- Vollzugskostenbeitrag von Fr. 10.-- / Monat und
- Bildungsbeitrag von Fr. 20.-- / Monat
- TOTAL Fr. 30.-- / Monat
b) Beiträge der Arbeitgeber:
- Vollzugskostenbeiträge pro Arbeitnehmer von Fr. 10.-- / Monat und
- Bildungsbeitrag pro Arbeitnehmer von Fr 20.-- / Monat
- TOTAL Fr. 30.-- im Monat
- Deckung der PLK-Verwaltungskosten
- Vollzug des GAV bzw. Deckung der damit verbundenen Kosten
- Beiträge im Bereich der Weiterbildung
- Massnahmen in der Arbeitssicherheit und im Gesundheitsschutz
- Druck und Versand des GAV und deren Anhänge
- Kosten im Zusammenhang mit der GAV/AVE-Information
- Deckung der Kosten im Rahmen der Grundausbildung
- Rückerstattung an die organisierten Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Bitte beachten Sie Art. 13 und 18, sowie Anhang 2 des Gesamtarbeitsvertrages (GAV).